§ 30 Abs 4 EStG; § 19 EStG
Der VwGH erörtert, dass Werbungskosten und nachträgliche Ertragsminderungen auch nach der Besteuerung des Spekulationsgewinns Einkommensteuerlich noch als Abzugsposten berücksichtigt werden müssen.
VwGH, 27.05.2003, 98/14/0065