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EGMR, 07.10.2004, Beschw Nr 76809/01 im Fall Baumann gg Österreich (Grundrecht)

GrundrechtMRK 2005/12ÖJZ 2005, 522 - 523 Heft 13 v. 1.7.2005

Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die MRK keinen Anspruch auf ein Rechtsmittel in einem Zivilprozess einräumt. Weiters legt er dar, dass keine grundrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des AußStrG, wonach die Kostenentscheidung in den Ermessensbereich des Gerichts fällt, bestehen.

EGMR, 07.10.2004, Beschw Nr 76809/01 im Fall Baumann gg Österreich

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