Zusammenfassung: Der Autor nimmt eine Entscheidung des BGH, in der dieser die Wettbewerbswidrigkeit von spamming feststellte, zum Anlass, um die derzeit aktuellen Abhilfemaßnahmen gegen unangeforderte e-mail-Werbung vorzustellen. So nimmt er Stellung zu europäischen Initiativen und zum Anti-Spam-Bündnis der e-mail-Konkurrenten und prüft, ob das Versenden von e-mail-Werbung in Österreich, Deutschland oder den USA strafrechtlich sanktioniert ist. Schließlich untersucht er private Schutzmaßnahmen, wie zB die Führung alternativer e-mail-Adressen, die Verwendung von Filtersystemen, die Rückverfolgung der e-mail-Werbung oder die Registrierung in einer Robinson- bzw "Do not mail"- Liste auf ihre Zulässig- und Sinnhaftigkeit.