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VwGH, 15.09.2003, 2003/10/0090 (VERSORGUNGSRECHT)

VERSORGUNGSRECHTVwGH-A 2005/100ÖJZ 2005, 473 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 35 nö SHG 2000

Der VwGH erörtert, dass den Sozialhilfeempfänger eine Zuzuahlungspflicht zur Sozialhilfeleistung trifft, sofern er im Zeitpunkt der Gewährung Einkünfte oder Vermögenswerte besitzt. Weiters prüft der VwGH, unter welchen Voraussetzungen erhöhte Familienbeihilfenzahlungen zulässigerweise als Einkommensbestandteil behandelt werden können.

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