§ 2 SaatG 1997; § 42 SaatG 1997
Der VwGH erörtert, dass das Inverkehrbringen von Saatgut das Eigentum oder die Verfügungsbefugnis der empfangenden Genossenschaft nicht voraussetzt. Weiters legt er dar, dass eine Beschlagnahme des Saatguts gegenüber jedem, der das Saatgut innehat, angeordnet werden kann.