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VwGH, 15.07.2003, 2002/05/0749 (Verwaltungsverfahren)

VerwaltungsverfahrenVwGH-A 2005/123ÖJZ 2005, 476 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 11 Abs 1 VVG

Der VwGH erörtert, dass die Einrede der fehlenden Fälligkeit der Rechnung des Unternehmens, das die Ersatzvornahme durchführte, keinen Einfluss auf das Verfahren zur Bestimmung der Aufwandsersatzpflicht nach § 11 Abs 1 VVG nimmt.

VwGH, 15.07.2003, 2002/05/0749

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