Art 15 B-VG; § 8 Abs 1 Tir FeuerwehrG 2001
Der VwGH erörtert, dass es zulässig ist, wenn eine örtlich und sachlich zuständige Behörde eine Abgleichung eines Einsatzplans mit der Behörde eines anderen Bundeslandes anordnet.
VwGH, 18.09.2003, 2002/06/0036