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VwGH, 09.09.2003, 2003/01/0133 (Personenstandsrecht)

PersonenstandsrechtVwGH-A 2005/89ÖJZ 2005, 472 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 37 PStG 1983

Der VwGH erörtert, dass die Einsicht in ein Personenstandsregister nur dann von öffentlichem Interesse ist, wenn Konsequenzen für privat- oder öffentlich-rechtliche Rechte zu erwarten sind oder bestehen.

VwGH, 09.09.2003, 2003/01/0133

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