§ 8 WaffG; § 25 WaffG 1996
Der VwGH erörtert, dass die Behörde grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt zur Nachprüfung der Verlässlichkeit des Waffenbesitzers legitimiert ist.
VwGH, 17.09.2003, 2001/20/0170
§ 8 WaffG; § 25 WaffG 1996
Der VwGH erörtert, dass die Behörde grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt zur Nachprüfung der Verlässlichkeit des Waffenbesitzers legitimiert ist.
VwGH, 17.09.2003, 2001/20/0170