§ 3 Abs 1 Grazer AltstadterhaltungsG 1980
Der VwGH erörtert, dass auch der Innenhof eines schützenswerten Bauwerkes Teile dessen Erscheinungsbildes darstellt.
VwGH, 18.09.2003, 2002/06/0030
§ 3 Abs 1 Grazer AltstadterhaltungsG 1980
Der VwGH erörtert, dass auch der Innenhof eines schützenswerten Bauwerkes Teile dessen Erscheinungsbildes darstellt.
VwGH, 18.09.2003, 2002/06/0030