§ 33 Abs 1 FrG 1997
Der VwGH erörtert, dass ein Adoptionsvertrag aufgrund der Rechtsgültigkeitsvoraussetzung der gerichtlichen Genehmigung in einem Ausweisungsverfahren keine positive Nutzung des Ermessensspielraums nach § 33 Abs 1 FrG zur Folge haben kann.