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OGH, 20.12.2004, 2 Ob 288/04y (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtEvBl 2005/105EvBl 2005, 466 - 467 Heft 12 v. 15.6.2005

§ 11 Abs 1 StVO; § 11 Abs 5 StVO; § 19 Abs 1 StVO

Der OGH beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des Reißverschlusssystems und erörtert, dass bei Spurenvorrang in der Regel die rechte Fahrspur als fortgesetzte Fahrspur anzusehen ist.

OGH, 20.12.2004, 2 Ob 288/04y

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