Zusammenfassung: Die Autoren erörtern die Eckpunkte des am 01.07.2005 in Kraft getretenen Heimaufenthaltsgesetzes. So beschreiben sie ua den sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Norm und erläutern die Zulässigkeitsvoraussetzungen und die Anordnungskompetenz bezüglich im Heimaufenthaltsgesetz vorgesehener Freiheitsbegrenzungen. Nach der Darstellung der formalrechtlichen Rahmenbedingungen bei Anweisung einer Freiheitsbeschränkung nehmen sie Stellung zur Vertretung der Betroffenen und erläutern dabei insbesondere die Rechtstellung des Bewohnervertreters. Erwägungen zum Ablauf des gerichtlichen Kontrollverfahrens und zu den erforderlichen Verfahrensschritten bei längerfristigen Freiheitsbegrenzungen, die die gerichtlich festgelegte Frist übersteigen, runden den Beitrag schließlich ab.