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OGH, 22.02.2005, 1 Ob 290/04k (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2005/159 Heft 11 v. 1.7.2005

§ 236 Abs 2 ZPO; § 49 Abs 1 JN; § 259 Abs 2 ZPO

Der OGH prüft, unter welchen Voraussetzungen in einem bezirksgerichtlichen Zivilprozess ein Zwischenantrag auf Feststellung geltend gemacht werden kann.

OGH, 22.02.2005, 1 Ob 290/04k

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