§ 35 EheG; § 42 Abs 2 EheG; § 102 Abs 2 EheG
Der OGH erörtert, dass ein Aufhebungsurteil nach § 35 EheG auch einen allfälligen Schuldspruch enthalten muss und legt dar, welche Kriterien ein schuldhaftes Fehlverhalten des Ehegatten begründen.
OGH, 15.12.2004, 7 Ob 199/04x