§ 278 Abs 3 StGB; § 28 StGB
Sofern das Beteiligungskriterium des § 278 StGB durch die Straftatausführung im Rahmen der kriminellen Vereinigung erfüllt ist, hat die Sanktionierung nach der spezielleren Norm mit der höheren Strafdrohung zu erfolgen.
OGH, 17.02.2005, 12 Os 7/05d