§ 206 Abs 1 StGB
Der OGH beschreibt Tathandlungen des Delikts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und legt dar, dass eine Berufung gegen ein Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichts nicht möglich ist.
OGH, 16.11.2004, 14 Os 126/04
§ 206 Abs 1 StGB
Der OGH beschreibt Tathandlungen des Delikts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und legt dar, dass eine Berufung gegen ein Unzuständigkeitsurteil des Schöffengerichts nicht möglich ist.
OGH, 16.11.2004, 14 Os 126/04