§ 163c Abs 1 ABGB; Art VI § 5 KindRÄG
Der OGH prüft die Rechtsgültigkeit eines in Form einer privaten Urkunde bzw einer öffentlich beglaubigen Niederschrift übersendeten Vaterschaftsanerkenntnisses. Weiters erörtert er den sachlichen Anwendungsbereich der Übergangsbestimmung des Art VI § 5 KindRÄG und führt aus, dass diese Norm die Rechtswirksamkeit vormaliger formal mangelhafter Vaterschaftsanerkenntnisse bezweckt.