§ 11 FBG; § 17 FBG; § 24 FBG; § 26 Abs 1 GmbHG
Der OGH erläutert, dass eine mangelhafte Anzeige des Gesellschafterwechels einer GmbH vor Ausspruch einer Zwangssanktion die Einräumung einer Verbesserungsmöglichkeit erfordert. Weiters beschreibt der OGH die einzuhaltenden Formvorschriften bei vereinfachter Anmeldung durch einen Rechtsanwalt.