Zusammenfassung: Der EGMR verneint die Vereinbarkeit des Werbeverbots für Mediziner in Deutschland mit den Vorgaben der freien Meinungsäußerung.
EGMR, 17.01.2002, Beschw nr. 37.928/97 im Fall Stambuk gg Deutschland
Rechtsgrundlagen: Art 10 MRK; Art 41 MRK