§ 12 StGB
Der OGH führt aus, dass auch sozialadäquate berufliche Tätigkeiten bei entsprechendem Vorsatz des Täters strafrechtlich verpönte Beitragshandlungen zu einer Straftat darstellen können.
OGH 23.10.2003, 12 Os 43/03
§ 12 StGB
Der OGH führt aus, dass auch sozialadäquate berufliche Tätigkeiten bei entsprechendem Vorsatz des Täters strafrechtlich verpönte Beitragshandlungen zu einer Straftat darstellen können.
OGH 23.10.2003, 12 Os 43/03