vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH, 19.03.2002, 96/14/0087

SteuerrechtVwGH-F 2004/8ÖJZ 2004, 70 - 71 Heft 2 v. 15.1.2004

§ 27 Abs 1 Z 4 EStG

Der VwGH erörtert, dass die infolge einer gerichtlichen Zuteilung erhaltene Verzugszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind, die keiner Umsatzbesteuerung unterliegen.

VwGH, 19.03.2002, 96/14/0087

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!