Zusammenfassung: Der EGMR führt aus, dass ein Richter, der es den Geschworenen ins seiner Belehrung freistellt, aus dem Schweigen des Angeklagten negative Schlussfolgerungen zu ziehen, ohne die Beweggründe des Beschuldigten zu erörtern, gegen die Verfahrensgrundsätze des Art 6 Abs 1 MRK verstößt.
EGMR, 08.10.2002, Beschw Nr. 44.652/98 im Fall Beckles gg das Vereinigte Königreich