§ 5 AsylG 1997; Art 3 MRK; Art 8 MRK
Der VwGH legt dar, dass auch ein nach dem Dubliner Übereinkommen nicht legitimiertes Mitgliedsland zur Überprüfung eines Asylantrags befugt ist.
VwGH, 23.01.2003, 2000/01/0498
§ 5 AsylG 1997; Art 3 MRK; Art 8 MRK
Der VwGH legt dar, dass auch ein nach dem Dubliner Übereinkommen nicht legitimiertes Mitgliedsland zur Überprüfung eines Asylantrags befugt ist.
VwGH, 23.01.2003, 2000/01/0498