§ 5 Abs 3 Tir LSLG 1969
Der VwGH legt dar, dass die Agrarbehörde keine Legitimation zur inhaltlichen Überprüfung von Verträgen besitzt und daher die Ausstellung eines Feststellungsbescheids wegen einer Rechtsstreitigkeit bezüglich der Verbücherungsbefugnis dinglicher Rechte nicht ablehnen darf.