§ 49 Abs 1 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass die obligatorische Vorschreibung der Beteiligung an einem Fortbildungskurs auf eine schlüssige Anweisung von Überstunden schließen lässt.
VwGH, 22.01.2003, 97/12/0279
§ 49 Abs 1 BDG 1979
Der VwGH erörtert, dass die obligatorische Vorschreibung der Beteiligung an einem Fortbildungskurs auf eine schlüssige Anweisung von Überstunden schließen lässt.
VwGH, 22.01.2003, 97/12/0279