§ 3 BGBG 1993; § 15 BGBG 1993; § 19 BGBG; § 22 BGBG 1993; § 45 BGBG 1993
Der VwGH legt dar, dass die Dienstbehörde beurteilen muss, ob durch die Nichtzuteilung einer Stelle an einen Landeslehrer der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet wurde. Weiters erläutert er, dass Schadenersatzforderungen, die aus einer Missachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes resultieren, auch vom Erben des Berechtigten eingeklagt werden können.