§ 1 Abs 1 AuskunftspflichtG 1987
Der VwGH prüft die Zulässigkeit der Offenlegung beanstandeter Güter im Rahmen der Auskunftspflicht und nimmt Stellung zur Höherrangigkeit des Geheimhaltungsinteresses des Herstellers.
VwGH, 31.03.2003, 2000/10/0052
§ 1 Abs 1 AuskunftspflichtG 1987
Der VwGH prüft die Zulässigkeit der Offenlegung beanstandeter Güter im Rahmen der Auskunftspflicht und nimmt Stellung zur Höherrangigkeit des Geheimhaltungsinteresses des Herstellers.
VwGH, 31.03.2003, 2000/10/0052