§ 4 Z 3 GTG 1994; § 54 Abs 1 GTG 1994
Der VwGH erörtert, dass gentechnikfrei erzeugtes Saatgut, das herstellungsbedingt geringfügige Verunreinigungen mit gentechnisch modifizierten Organismen aufweist, nicht vom Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes umfasst ist.