§ 24 Abs 3 nö VergG 1995
Der VwGH legt dar, dass die Erfolgsaussichten eines Bieters nicht erörtert werden können, wenn die Durchführung eines Vergabeverfahrens unterblieben ist.
VwGH, 26.02.2003, 2003/04/0027
§ 24 Abs 3 nö VergG 1995
Der VwGH legt dar, dass die Erfolgsaussichten eines Bieters nicht erörtert werden können, wenn die Durchführung eines Vergabeverfahrens unterblieben ist.
VwGH, 26.02.2003, 2003/04/0027