§ 40 ZPO; § 41 ZPO; § 42 ZPO; § 86 ZPO; § 220 Abs 1 ZPO; § 528 ZPO; § 514 ZPO; § 517 ZPO
Der OGH erörtert, dass im Rechtsmittelverfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer verhängten Ordnungsstrafe ein Ersatz der Verfahrenskosten nicht erfolgt. Weiters legt er dar, dass die Anfechtung einer im Rechtsmittelverfahren ausgesprochenen Ordnungsstrafe nicht voraussetzt, dass der OGH zur Prüfung des anhängigen Verfahrensgegenstands befugt ist.