Zusammenfassung: Der Autor erläutert in seinem Beitrag die durch das ZivRÄG 2004 bedingten Neubestimmungen im Nachbarrecht, die reformierte Abwehrrechte der Nachbarn gegen positive und negative Immissionen von Bäumen und Pflanzen und die Durchführung eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs vorsehen. Diese Regelungen stellt er den Deregulierungstendenzen im öffentlichen-rechtlichen Baurecht, die zahlreiche Erleichterungen bei den Melde- und Genehmigungspflichten und eine Modifikation des Kumulationsgrundsatzes mit sich bringen, gegenüber und versucht, die (scheinbaren) Widersprüchlichkeiten zwischen den Regelungsbereichen aufzulösen.