§ 68a Abs 2 EheG
Der OGH legt Kriterien dar, die eine verschuldensunabhängige Unterhaltszuspruch begründen und erörtert, dass dieser Unterhaltsanspruch auch bei nachträglicher Selbsterhaltungsunfähigkeit besteht. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unzumutbarkeitsgrund und der Eheführung ist nicht notwendig.