§ 1489 ABGB; § 41 ZPO; § 228 ZPO
Der OGH erörtert, dass die Einbringung einer Feststellungsklage bezüglich der Haftung des Schädigers bzw zur Vermeidung der Verjährung von Schadenersatzforderungen unzulässig ist, sofern die Bestimmbarkeit des Schadensumfangs mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist.