§ 231 Abs 2 EO; § 65 EO; § 67 EO; § 78 EO; § 528 ZPO
Der OGH erörtert, dass die Fristsetzung zur Einbringung einer Widerspruchsklage in der Regel durch die Zustellung des Verteilungsbeschlusses in Gang gesetzt wird und legt dar, dass die Nichteinhaltung der Klagefrist die Abweisung der Widerspruchsklage zur Folge hat.