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Entscheidung - OGH, 18.03.2004, 15 Os 120/03

StrafrechtEvBl 2004/173EvBl 2004, 771 - 774 Heft 20 v. 15.10.2004

§ 159 Abs 5 Z 4 StGB; § 159 Abs 5 Z 5 StGB; § 222 Abs 1 HGB

Der OGH erörtert, dass trotz gesetzeskonformer Gestaltung eines Jahresabschlusses Strafbarkeit wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorliegen kann, wenn die nötigen Schlussfolgerungen daraus nicht gezogen und indizierte Geschäftshandlungen nicht vorgenommen werden.

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