§ 18 Abs 3 UrhG
Der OGH erörtert die urheberrechtliche Qualifikation einer öffentlichen Aufführung und nimmt eine Abgrenzung zu einer privaten Vorstellung vor.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 249/03a
§ 18 Abs 3 UrhG
Der OGH erörtert die urheberrechtliche Qualifikation einer öffentlichen Aufführung und nimmt eine Abgrenzung zu einer privaten Vorstellung vor.
OGH 10.02.2004, 4 Ob 249/03a
