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Entscheidung - OGH, 15.04.2004, 8 ObA 21/04b

Arbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2004/197 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 36 AngG

Der OGH führt aus, dass sogenannte Mandantenschutzklauseln, die eine weitere Betreuungstätigkeit für Klienten des vormaligen Dienstgebers untersagen, als Konkurrenzklauseln zu qualifizieren sind.

OGH 15.04.2004, 8 ObA 21/04b

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