§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO; § 393 Abs 1 ZPO
Gestaltet das Berufungsgericht in einem Zwischenurteil eine abweisende Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts um, besteht kein Feststellungserfordernis bezüglich der Aufhebung der Erstentscheidung.
OGH 16.03.2004, 4 Ob 42/04m