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Entscheidung - EGMR, 18.03.2004, BeschwNr 54.272/00 im Fall Liedermann gg Österreich

GrundrechtMRK 2004/21ÖJZ 2004, 737 Heft 19 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der EGMR verneint seine Prüfungskompetenz wegen Nichtausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel, da der Beschwerdeführer eine Beschwerde an den VwGH gegen die Verhängung einer Geldstrafe wegen einer unzureichenden Lenkerauskunft unterließ und die Erfolglosigkeit dieser Beschwerde nicht hinreichend darlegte.

EGMR, 18.03.2004, BeschwNr 54.272/00 im Fall Liedermann gg Österreich

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