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Entscheidung - EGMR, 10.03.2004, Beschw Nr. 56.672/00 im Fall Senator Lines GmbH gg Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden und das Vereinigte Königreich

GrundrechtMRK 2004/19ÖJZ 2004, 613 - 614 Heft 16 v. 15.8.2004

Zusammenfassung: Der EGMR beurteilt die Beschwerde gegen unzureichende Rechtsmittelmöglichkeiten zur Abwendung der von der Europäischen Kommission verhängten Geldbußzahlungen und prüft, ob der Opferstatus des Beschwerdeführers auch nach Aufhebung der Zahlungspflicht noch besteht.

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