§ 271 ABGB; § 212 ABGB; § 213 ABGB; § 144 ABGB; § 176 Abs 1 ABGB
Der OGH legt auf Basis der geänderten Rechtslage nach dem KindRÄG 2001 dar, dass die Einforderung eines Anspruchs gegen den gesetzlichen Vertreter eines Kollisionskurators bedarf, was aber nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jugendwohlfahrtsträgers fällt.