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Entscheidung - EGMR, 29.01.2004, Beschw Nr. 63.413/00 im Fall Haider gg Österreich

GrundrechtMRK 2004/18ÖJZ 2004, 574 - 576 Heft 14 und 15 v. 15.7.2004

Zusammenfassung: Der EGMR führt aus, dass die Ablehnung der Gewährung einer Baugenehmigung oder der Auftrag zum Abriss eines genehmigungslos erbauten Bauwerks in den Schutzbereich des Art 6 MRK fällt und erörtert, dass die Unterlassung der Antragstellung einer mündlichen Verhandlungsführung vor dem VfGH einen Verzicht auf eine mündliche Verhandlung bedingt.

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