§ 2 UWG; Art 3a RL 84/450/EWG ; Art 3a RL 97/55/EG ; §
Der OGH erörtert unter Bezugnahme auf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben die Zulässigkeitsvoraussetzungen der vergleichenden Werbung und beschreibt den Stellenwert des Markenwerts als objektives Vergleichskriterium für Wiederverkäufer und Konsumenten.