§ 47 oö SHG; § 49 oö SHG; § 46 Abs 1 oö SHG; § 94 Abs 2 ABGB
Der OGH erörtert unter Bezugnahme auf das oö SHG, dass der Sozialhilfebezug eines Ehepartners keine Kürzung der Unterhaltsforderung, sondern eine Legalzession des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger bewirkt.