§ 285 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Rechtsbeziehung zwischen dem Verfügungsbefugten eines Grabsteins und den Angehörigen der Bestatteten dem Zivilrecht zuzuordnen ist.
OGH 17.12.2003, 7 Ob 285/03t
§ 285 ABGB
Der OGH führt aus, dass die Rechtsbeziehung zwischen dem Verfügungsbefugten eines Grabsteins und den Angehörigen der Bestatteten dem Zivilrecht zuzuordnen ist.
OGH 17.12.2003, 7 Ob 285/03t