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Entscheidung - OGH, 16.12.2003, 4 Ob 211/03p

Gewerblicher RechtsschutzEvBl 2004/108EvBl 2004, 502 - 504 Heft 13 v. 1.7.2004

§ 16 ABGB; § 78 UrhG

Der OGH legt dar, dass die Interessen des Aktmodells im urheberrechtlich gebotenen Abwägungsprozess nach § 78 UrhG höherrangig einzustufen sind als jene des Fotografen. Weiters erörtert er die Widerruflichkeit einer bereits erteilten Publizierungserlaubnis, wobei dem Fotografen aber ein Spesenersatzanspruch zusteht.

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