§ 30 Abs 2 Z 6 MRG
Der OGH erörtert, dass die Unterlassung der Untervermietung sowie von Sanierungsmaßnahmen an der Mietwohnung die Kündigung des Bestandverhältnisses wegen Nichtverwendung des Mietobjekts ermöglicht.
OGH 16.12.2003, 1 Ob 278/03v
§ 30 Abs 2 Z 6 MRG
Der OGH erörtert, dass die Unterlassung der Untervermietung sowie von Sanierungsmaßnahmen an der Mietwohnung die Kündigung des Bestandverhältnisses wegen Nichtverwendung des Mietobjekts ermöglicht.
OGH 16.12.2003, 1 Ob 278/03v