Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen des vormaligen Besachwalterten keinen Hinderungsgrund für die Bewilligung der Schlussrechnung des Sachwalters begründen.
OGH ,16.12.2003, 1 Ob 277/03x
Rechtsgrundlagen: § 204 AußStrG