§ 364b ABGB; § 1311 ABGB; § 1304 ABGB; § 1489 ABGB
Der OGH führt aus, dass die in einer Baugenehmigung vorgeschriebenen Auflagen als Schutzgesetze zu qualifizieren sind. Weiters nimmt er Stellung zur Verjährung einer Schadenersatzforderung bei noch unklarem Ausgang eines Rettungsversuchs und legt dar, dass die aus § 364b ABGB resultierende Ausgleichsforderung auch den Ersatz von konnexen Vermögensschäden umfasst.